Rechtsprechung
VGH Bayern, 17.03.2010 - 22 ZB 09.1047 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Nacherhebung bzw. Neufestsetzung einer Niederschlagswasserabgabe in Bayern; Möglichkeit einer nachträglichen Änderung durch eine Erhöhung der Abwasserabgabenfestsetzung trotz bestandskräftiger Abgabenbescheide; Vertrauensschutz hinsichtlich des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Nacherhebung bzw. Neufestsetzung einer Niederschlagswasserabgabe in Bayern; Möglichkeit einer nachträglichen Änderung durch eine Erhöhung der Abwasserabgabenfestsetzung trotz bestandskräftiger Abgabenbescheide; Vertrauensschutz hinsichtlich des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 23.03.2009 - RN 8 K 08.1986
- VGH Bayern, 17.03.2010 - 22 ZB 09.1047
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87
Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2010 - 22 ZB 09.1047
Dies macht deutlich, dass der Landesgesetzgeber einem Abgabepflichtigen gerade keinen Schutz vor späteren Erhöhungen der Abwasserabgabe einräumen wollte, was ihm bundesrechtlich möglicherweise sogar verwehrt wäre (vgl. BVerwG vom 18.3.1988 BVerwGE 79, 163).Insbesondere im Kommunalabgabenrecht sind Abgaben, die durch bestandskräftigen Bescheid zu niedrig festgesetzt wurden, bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung nachzufordern (vgl. BVerwG vom 18.3.1988 a.a.O., vom 7.7.1989 BVerwGE 82, 215; vom 26.1.1996 KStZ 1997, 77, jeweils zu Erschließungsbeiträgen; OVG NRW vom 1.10.1990 NVwZ-RR 1992, 94 zu Vergnügungssteuern; OVG LSA vom 18.5.2005 Az. 4 M 701/04 zu Herstellungsbeiträgen für leitungsgebundene Einrichtungen; BayVGH vom 26.11.2008 Az. 6 CS 08.1957 zu Straßenausbaubeiträgen).
Ein solches Vertrauen setzt jedoch außer einer adäquaten Vertrauensbetätigung des Betroffenen die Schutzwürdigkeit dieser Vertrauensbetätigung voraus (BVerwG vom 18.3.1988 a.a.O.).
Denn nicht jeder belastende Verwaltungsakt ist schon aus der Natur der Sache tragfähig für den - ein entsprechendes Vertrauen rechtfertigenden - Gegenschluss, dass von dem Betroffenen mehr als dies nicht verlangt werden solle; im Gegenteil ist ein solcher Schluss in der Regel nicht gerechtfertigt, so dass besondere Umstände hinzutreten müssen, wenn er sich (zumal aus verfassungsrechtlichen Gründen) dennoch rechtfertigen soll (…BVerwG vom 15.4.1983 a.a.O. und vom 18.3.1988 a.a.O.).
- BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81
Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2010 - 22 ZB 09.1047
Grundsätzlich kann zwar auch ein nach seinem Tenor belastender Bescheid ein geeigneter Gegenstand für verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen sein (BVerwG vom 12.7.1968 BVerwGE 30, 132; vom 15.4.1983 BVerwGE 67, 129).Denn nicht jeder belastende Verwaltungsakt ist schon aus der Natur der Sache tragfähig für den - ein entsprechendes Vertrauen rechtfertigenden - Gegenschluss, dass von dem Betroffenen mehr als dies nicht verlangt werden solle; im Gegenteil ist ein solcher Schluss in der Regel nicht gerechtfertigt, so dass besondere Umstände hinzutreten müssen, wenn er sich (zumal aus verfassungsrechtlichen Gründen) dennoch rechtfertigen soll (BVerwG vom 15.4.1983 a.a.O. …und vom 18.3.1988 a.a.O.).
- BFH, 12.07.2007 - X R 22/05
Inhaltliche Anforderungen an einen Vorläufigkeitsvermerk
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2010 - 22 ZB 09.1047
Soweit es auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf (vom 31.5.2005 Az. 10 K 1657/02 F; bestätigt durch BFH vom 12.7.2007 BFHE 218, 26) hinweist, liegt dies neben der Sache.
- BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot - …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2010 - 22 ZB 09.1047
Die endgültige Abgabenhöhe hängt letztlich von den Ergebnissen der Überwachung ab (…Zöllner a.a.O., RdNr. 34 zu § 4 AbwAG), was aber weder gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot noch gegen den Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit nach dem Rechtsstaatsprinzip verstößt (BVerwG vom 20.8.1997 BVerwGE 105, 144). - BVerwG, 18.04.1997 - 3 C 3.95
Verwaltungsprozeßrecht - Beschwer eines Beigeladenen
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2010 - 22 ZB 09.1047
Nach ständiger Rechtsprechung leidet ein Verwaltungsakt nur dann an einem besonders schweren Fehler, wenn er mit der Rechtsordnung unter keinen Umständen vereinbar ist; die Verletzung selbst einer wichtigen Rechtsbestimmung lässt den Fehler allein noch nicht als besonders schwerwiegend erscheinen (BVerwG vom 18.4.1997 BVerwGE 104, 289/295 f). - BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 86.87
Keine Ermächtigung zur Einschränkung der Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2010 - 22 ZB 09.1047
Insbesondere im Kommunalabgabenrecht sind Abgaben, die durch bestandskräftigen Bescheid zu niedrig festgesetzt wurden, bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung nachzufordern (vgl. BVerwG vom 18.3.1988 a.a.O., vom 7.7.1989 BVerwGE 82, 215; vom 26.1.1996 KStZ 1997, 77, jeweils zu Erschließungsbeiträgen; OVG NRW vom 1.10.1990 NVwZ-RR 1992, 94 zu Vergnügungssteuern; OVG LSA vom 18.5.2005 Az. 4 M 701/04 zu Herstellungsbeiträgen für leitungsgebundene Einrichtungen; BayVGH vom 26.11.2008 Az. 6 CS 08.1957 zu Straßenausbaubeiträgen). - BVerwG, 12.07.1968 - VII C 48.66
Rücknahme belastender Verwaltungsakte
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2010 - 22 ZB 09.1047
Grundsätzlich kann zwar auch ein nach seinem Tenor belastender Bescheid ein geeigneter Gegenstand für verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen sein (BVerwG vom 12.7.1968 BVerwGE 30, 132; vom 15.4.1983 BVerwGE 67, 129). - VGH Bayern, 23.04.2009 - 22 ZB 07.819
Nacherhebung von Abwasserabgaben
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2010 - 22 ZB 09.1047
Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu in einer Entscheidung vom 23. April 2009 Az. 22 ZB 07.819 grundlegend ausgeführt:. - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1990 - 22 A 1393/90
Halten von Geldspielgeräten; Spielhalle; Vergnügungssteuer; Erdrosselnde Wirkung; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2010 - 22 ZB 09.1047
Insbesondere im Kommunalabgabenrecht sind Abgaben, die durch bestandskräftigen Bescheid zu niedrig festgesetzt wurden, bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung nachzufordern (…vgl. BVerwG vom 18.3.1988 a.a.O., vom 7.7.1989 BVerwGE 82, 215; vom 26.1.1996 KStZ 1997, 77, jeweils zu Erschließungsbeiträgen; OVG NRW vom 1.10.1990 NVwZ-RR 1992, 94 zu Vergnügungssteuern; OVG LSA vom 18.5.2005 Az. 4 M 701/04 zu Herstellungsbeiträgen für leitungsgebundene Einrichtungen; BayVGH vom 26.11.2008 Az. 6 CS 08.1957 zu Straßenausbaubeiträgen). - FG Düsseldorf, 31.05.2005 - 10 K 1657/02
Nichtigkeit; Vorläufigkeitsvermerk; Bestimmtheit; Einkunftsart; Liebhaberei; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2010 - 22 ZB 09.1047
Soweit es auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf (vom 31.5.2005 Az. 10 K 1657/02 F; bestätigt durch BFH vom 12.7.2007 BFHE 218, 26) hinweist, liegt dies neben der Sache. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2001 - 16 A 4212/00
Elternbeiträge für ein Kindergartenjahr ; Nacherhebung von zu gering …
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2005 - 4 M 701/04
Nach-Erhebung von Beiträgen nach Kommunalabgabenrecht zulässig
- VGH Bayern, 26.11.2008 - 6 CS 08.1957
Straßenausbaubeitragsrecht; Beschwerdebegründungsfrist; Nacherhebung; …
- OVG Niedersachsen, 27.04.2017 - 9 LA 40/17
Festsetzung einer zu niedrigen Abgabe im kommunalen Abgabenbescheid regelmäßig …
Denn insbesondere im Kommunalabgabenrecht sind Abgaben, die durch bestandskräftigen Bescheid zu niedrig festgesetzt wurden, bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung nachzufordern (…vgl. BVerwG, Urteil v. 26.1.1996, a.a.O., Rn. 13 m.w.N.; Senatsbeschluss v. 23.12.1988 - 9 B 95/88 - KStZ 1989, 195, jeweils zu Erschließungsbeiträgen;… OVG NW, Urteil v.1.10.1990, a.a.O., Rn. 43 ff. zu Vergnügungsteuern;… OVG LSA, Beschluss v. 18.5.2005 - 4 M 701/04 - juris Rn. 7 zu Herstellungsbeiträgen für leitungsgebundene Einrichtungen; BayVGH, Beschluss v. 17.3.2010 - 22 ZB 09.1047 - juris Rn. 19 zu Abwasserabgaben). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2017 - 2 L 120/15
Zur Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts
Das gesetzliche Abgabenschuldverhältnis entsteht mit der Einleitung; durch den Abwasserabgabenfestsetzungsbescheid wird das Schuldverhältnis lediglich konkretisiert, wobei Grundlage der Abgabenermittlung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 AbwAG zunächst die Festlegungen des die Abwassereinleitung zulassenden Bescheids sind (BayVGH, Beschl. v. 17.03.2010 - 22 ZB 09.1047 -, juris, RdNr. 14, m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2017 - 2 L 118/15
Heranziehung zu einem Wasserentnahmeentgelt
Das gesetzliche Abgabenschuldverhältnis entsteht mit der Einleitung; durch den Abwasserabgabenfestsetzungsbescheid wird das Schuldverhältnis lediglich konkretisiert, wobei Grundlage der Abgabenermittlung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 AbwAG zunächst die Festlegungen des die Abwassereinleitung zulassenden Bescheids sind (BayVGH, Beschl. v. 17.03.2010 - 22 ZB 09.1047 -, juris, RdNr. 14, m.w.N.).
- VG Augsburg, 11.04.2018 - Au 6 K 17.34
Vorauszahlung auf Erneuerungsbeitrag für eine Entwässerungs- und …
Nur bei Hinzutreten weiterer Umstände kann auch ein belastender Bescheid die begünstigende Feststellung enthalten, dass mehr als dies nicht vom Abgabenschuldner verlangt werde (BayVGH, B.v. 17.3.2010 - 22 ZB 09.1047 - juris Rn. 21). - VG Bayreuth, 18.10.2021 - B 7 K 20.1505
Teilrücknahme einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis, Zulässigkeit der …
Er ist allseitig offen für tatsächliche und rechtliche Korrekturen (vgl. VG Würzburg, U.v. 18.11.1999 - W 1 K 98.961; s. hierzu auch BayVGH, B.v. 17.3.2010 - 22 ZB 09.1047 - juris). - VG München, 13.01.2011 - M 10 K 10.4188
Fremdenverkehrsbeitrag bei Personengesellschaft; Sondervergütungen als Teil des …
Im Kommunalabgabenrecht sind Abgaben, die durch bestandskräftige Bescheide zu niedrig festgesetzt wurden, bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung nachzufordern (BVerwG v. 18.3.1988 Az. 8 C 92/87 RdNr. 16; BayVGH v. 17.3.2010 Az. 22 ZB 09.1047 RdNr. 19). - VG Bayreuth, 26.11.2014 - B 4 K 13.56
Nacherhebung; Vorbehalt der Nachprüfung; Begründungspflicht, Bestimmtheit einer …
Eine Nacherhebung ist damit bis zur materiell-rechtlich richtigen Höhe der Abwasserabgabe möglich, solange noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist (vgl. Art. 14 Abs. 1 Nr. 4 c BayAbwAG, §§ 169 bis 171 AO; vgl. BayVGH vom 17.03.2010 - 22 ZB 09.1047, juris). - VG München, 12.01.2011 - M 10 S 10.5997
Gebühren; Auswahl des Gebührenschuldners; erneute Festsetzung nach Abhilfe
Im Kommunalabgabenrecht sind Abgaben, die durch einen bestandskräftigen Bescheid gegebenenfalls zu niedrig festgesetzt wurden, bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung nachzufordern (BayVGH v. 17.3.2010 Az. 22 ZB 09.1047 RdNr. 19 und BVerwG v. 18.3.1988 Az. 8 C 92/87 RdNr. 16).